Eine Erschließung der neuen Wohnanlage über Prenzlauer Berg soll per Bebauungsplan verhindert werden. Auch juristische Schritte werden jetzt ausdrücklich empfohlen.
Das Bezirksamt Pankow soll per Bebauungsplan sicherstellen, dass durch die geplante Wohn-Bebauung des Mauerparks nördlich des Gleimtunnels nicht der Kinderbauernhof, Kletterfelsen und benachbarte Grün- und Spielflächen auf Prenzlauer Berger Seite in Mitleidenschaft gezogen werden. Ein entsprechender Antrag wurde gerade von sämtlichen Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow verabschiedet. „Es ist sicherzustellen, dass in dem Planentwurf keinerlei Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der aktuell westlich geplanten Wohnbebauung enthalten sein werden“, heißt es im Beschluss. Damit soll verhindert werden, dass Baufahrzeuge weder über die Schwedter Straße noch andere Straßen des Gleimviertels auf die Baustelle fahren können. Ausgeschlossen werden soll auch die „Erschließung über sonstige betonierte oder gepflasterte Wege oder eine temporäre Baustellenerschließung“.
Faktisch macht damit die BVV Pankow deutlich, dass Mitte zwar an seinem von Pankower Seite stark kritisierten Wohnbauprojekt im Norden des Parks festhalten kann, Prenzlauer Berg dabei aber verschlossen bleibt. Für die nicht rumdum erschlossene Baustelle wäre dies eine wesentliche Behinderung. Die BVV-Abgeordneten setzen dabei nicht nur auf einen neuen Bebauungsplan, sondern auch auf eine Klarstellung gegenüber dem Berliner Senat. Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sei „unverzüglich schriftlich mitzuteilen, dass für das geplante Wohngebiet eine Erschließung für Kfz-Verkehr jeder Art von der Schwedter Straße und auch über andere Straßen des Gleimviertels ausgeschlossen ist“. Der Beschluss schreibt fest, was im Pankower Bezirksamt schon als Wille formuliert wurde – verlangt wird nun aber, dies auch rechtssicher festzuschreiben.
Klagen gegen Kinderbauernhof befürchtet
Bereits im Januar des vergangenen Jahres hatte die SPD-Fraktion der Pankower BVV erfolgreich einen Antrag auf den Weg gebracht, mit dem eine Baustellenzufahrt über Prenzlauer Berg ausgeschlossen werden sollte. Das Bezirksamt lehnte das später ab, mit der Begründung, eine Baustellenzufahrt bräuchte ohnehin eine Zustimmung, die sowieso seitens der Pankower Verwaltung verweigert würde. Das reiche nicht, so die Argumentation des jetzt verabschiedeten Antrags: Es müssten auch alle möglichen Ausnahme- und Sondergenehmigungen ausgeschlossen werden, und dies ermögliche nur ein neuer Bebauungsplan.
Im Antrag werden nun auch juristische Schritte gegen die Pläne des Nachbarbezirks erwogen – bisher vermieden die maßgeblichen Kommunalpolitiker die Ankündigung dieser letzten Waffe, wohl auch, um die Tür zum vielleicht doch noch möglichen Kompromiss nicht endgültig zuzuschlagen. Im Antrag wird das Bezirksamt nun aufgefordert, ein „Rechtsgutachten bei einem Baurechtsexperten zu beauftragen und dabei untersuchen zu lassen, welche Einspruchsmöglichkeiten der Bezirk während und nach dem Bauleitplanverfahren hat“. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die geplante Geschossflächenzahl von 1,7 gelegt werden und auf die „heranrückende Bebauung an den Kinderbauernhof und damit verbundene planerische Konfliktbewältigung“ sowie die „Überplanung einer Grünfläche“.
Auch juristisch geprüft werden soll, wie „von vornherein planungsrechtliche Konflikte, die aus dem Prenzlauer Berg bekannt sind, auszuschließen“ sind. Welcher Konstellation, unter anderem, vorgebeugt werden soll, ist im Antrag beschrieben. Kein Mieter der neuen Häuser im Mauerpark soll gegen den Kinderbauernhof vorgehen können – und sich dabei auf „Nichtwissen“ um dessen Existenz und Rechtmäßigkeit berufen können.
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