Ferienwohnungen zu Wohnraum

von Juliane Schader 21. November 2013

Das Abgeordnetenhaus will heute das Zweckentfremdungsverbot beschließen. Wohnraum soll damit nicht mehr als Ferienwohnung genutzt werden dürfen. Dem Bezirk geht das nicht weit genug. 

Das Berliner Abgeordnetenhaus will bei seiner heutigen Sitzung das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, kurz Zweckentfremdungsverbot, verabschieden. Damit soll dem zunehmenden Mangel an Wohnungen in Berlin entgegengewirkt werden. Erst heute Abend wird der Punkt auf der langen Tagesordnung aufgerufen. (Hier kann man die Sitzung per Webcam verfolgen). Die Mehrheit von SPD und CDU sollte ihm sicher sein.

 

Gilt nur in Kiezen mit Wohnungsmangel

 

Konkret soll das Gesetz den Bezirken ermöglichen, die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung oder durch anderes Gewerbe zu verbieten. Auch wenn eine Wohnung mehr als sechs Monate leer steht oder abgerissen werden soll, kann der Bezirk einschreiten. Umgesetzt werden sollen diese Maßnahmen jedoch nur in Kiezen, in denen Wohnraum knapp ist. Wo das der Fall ist, bestimmt der Senat.

Wer trotzdem eine Wohnung als Feriendomizil oder etwa als Büro nutzen möchte, muss das laut Gesetz beim Bezirk beantragen. Dieser muss dann innerhalb einer Frist darüber entscheiden. Gelingt ihm das etwa aufgrund von Personalmangel nicht pünktlich, gilt die Genehmigung als erteilt. Wer ohne Erlaubnis Wohnraum zweckentfremdet, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

 

Ausnahme Arztpraxis

 

Das Gesetz sieht jedoch auch Ausnahmen vor. Dazu zählt die Nutzung der Räume für soziale oder gesundheitliche Zwecke etwa als Arztpraxis oder als Unterkunft für Asylbewerber. Auch wenn zum Beispiel eine Ablehnung die wirtschaftliche Existenz des Beantragenden gefährdete, sind Ausnahmen möglich. Bestehende Ferienwohnungen genießen zwei Jahre Bestandsschutz. Für zu Hause arbeitende Freiberufler wichtig: So lange die Wohnnutzung überwiegt, ist eine Kombination aus Wohnung und Büro okay.

Dem Pankower Stadtrat für Stadtentwicklung, Jens-Holger Kirchner (Grüne) gehen die Maßnahmen des Senats nicht weit genug. Er spricht von einem „Zweckentfremdungsbeschleunigungsgesetz“, das völlig weichgespült wäre. „Zwei Jahre Übergangsfrist für Ferienwohnungen ist zu lange. Wir hatten für ein Jahr plädiert“, meint Kirchner. Zudem findet er problematisch, dass die Beweislast, ob Wohnraum zweckentfremdet wird, beim Bezirk liegt.

Nachtrag: Das Abgeordnetenhaus hat das Gesetz, wie erwartet, verabschiedet.

 

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