Amtsgericht Charlottenburg bestätigt Suhrkamp-Insolvenzplan

von Brigitte Preissler 15. Januar 2014

Der Verlag in der Pappelallee soll von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden, Miteigentümer Hans Barlach verliert Mitspracherechte.

Im nunmehr siebenjährigen Krieg um den Suhrkamp-Verlag hat Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz heute einen weiteren Etappensieg errungen. Wie der gerichtlich bestellte Sachwalter Rolf Rattunde mitteilte, hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ihren Sanierungsplan bestätigt. Damit soll der Verlag, der Anfang 2010 aus Frankfurt nach Prenzlauer Berg zog, nun von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Miteigentümer Hans Barlach wird dadurch weitgehend entmachtet.

Ende des jahrelangen Machtkampfs?

Bislang hält der 58-jährige Hamburger Medienunternehmer, Enkel des Bildhauers Ernst Barlach, über seine Medienholding 39 Prozent am Verlag, Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz über ihre Familienstiftung 61 Prozent. Barlach hatte seine Anteile am Suhrkamp Verlag 2006 gegen den Willen von Unseld-Berkéwicz erworben, die Verlegerwitwe legte daraufhin Klage ein. Den sich anschließenden jahrelangen Klagen und Gegenklagen soll der Insolvenzplan ein Ende setzen.

Im Vorfeld der heutigen Entscheidung hatte Suhrkamp die Bedingungen zur Aufhebung der Insolvenz erfüllt: Zum einen steht das notwendige Grundkapital für die Aktiengesellschaft, 100.000 Euro, zur Verfügung. Zum anderen verzichtet Unseld-Berkéwicz mit ihrer Familienstiftung auf rund 4,5 Millionen Euro Gewinn.

Urteil noch nicht rechtskräftig

 

Ganz zu Ende ist der Streit deshalb noch nicht, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Barlach hat nun eine zweiwöchige Frist, innerhalb derer er Widerspruch einlegen kann. In diesem Fall muss eine neue Gerichtsentscheidung getroffen werden. Und das kann dann noch einmal rund fünf Wochen dauern.

 

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