Bisher entschieden die Bezirksverordneten über die Verteilung bezirklicher Gelder. Ab Februar können nun alle Einwohner*innen mitreden: Pankow bekommt einen Bürger*innenhaushalt.
Neue Parkbänke, eine verbesserte Straßenbeleuchtung oder die Absenkung eines Gehwegs für mehr Barrierefreiheit: Wer Maßnahmen dieser Art vor der eigenen Haustür erreichen wollte, musste bislang einen langen bürokratischen Weg gehen. Und bekam am Ende häufig zu hören: Dafür ist leider aktuell kein Geld vorhanden, das bezirkliche Budget für dieses Jahr ist längst verplant.
Mit der Einführung eines Bürger*innenhaushalts, die die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am Mittwoch ohne Gegenstimmen verabschiedete, ändert sich das jetzt. Nachdem in den vergangenen Jahren bereits sieben von zwölf Berliner Bezirken die Partizipation der Bürger*innen ermöglichten, hat nun auch Pankow ein Konzept erarbeitet:
Unter dem Begriff ‚Bürgerhaushalt‘ wird ein Verfahren beschrieben, in dem Bürger*innen eigene Vorschläge zur Verwendung von Haushaltsmitteln einbringen können und in einem geregelten Verfahren Anspruch haben, dass diese Vorschläge substanziell geprüft, bewertet und abgewogen werden. Es gibt keine finanziellen Obergrenzen oder räumlichen Beschränkungen innerhalb des Bezirks
heißt es beim Büro für Bürgerbeteiligung.
Das Thema geht zurück auf die Pankower SPD, die im Herbst 2018 ein so genanntes Bürger*innenbudget beantragt hatte. „Der Bürger*innenhaushalt ist ein wichtiger Meilenstein für die Partizipation im Bezirk. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass man nicht gewählt sein muss, um politisch Einfluss nehmen zu können im Bezirk“, so Tannaz Falaknaz, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende.
Wer seinen Erstwohnsitz in Pankow hat, kann – zunächst im Zeitraum 1. Februar bis 30. April – über die Plattform mein.berlin Vorschläge einreichen, und zwar für den Haushalt 2022/23. Die zuständigen Ämter des Bezirksamtes prüfen diese und leiten sie an die jeweiligen Fachausschüsse und den Finanzausschuss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) weiter. Kommt von dort auch grünes Licht, wird der Vorschlag umgesetzt; wird er abgelehnt, müssen die Einreichenden über die Gründe informiert werden.
Titelbild: Markus Spiske