Kollwitzstraße 42: Der Neubau muss weg

von Juliane Schader 13. März 2013

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Der umstrittene Neubau in der Kollwitzstraße 42 darf nicht fertiggestellt werden. Die Baugenehmigung wurde aufgehoben.

Der umstrittene Neubau an der Kollwitzstraße 42, der seit Monaten im Rohbau steht, darf nicht fertiggestellt werden. Das Oberverwaltungsgericht hat am heutigen Mittwoch die Baugenehmigung aufgehoben, gegen die ein Nachbar geklagt hatte.

Vor drei Jahren war mit dem Bau des mehrgeschossigen Wohnhauses im Hinterhof des Grundstücks begonnen worden. Auf diesem steht bislang nur ein Vorderhaus; Seitenflügel und Quergebäude sollten im Neubau ergänzt werden. Dagegen klagte der Besitzer des Nachbarhauses, zunächst vergeblich. Nun hatte seine Berufung Erfolg. 

 

Zu wenig Abstand zum Nachbarn

 

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass „das Bauvorhaben ohne den erforderlichen Abstand an der Grundstücksgrenze errichtet werden soll“, wie es einer Pressemitteilung heißt. Es fehle einfach der nötige Abstand zum Schutz der Nachbarn. Zulässig sei einer derartige Bebauung nur, wenn sie sich in die Struktur des Kiezes einfüge. Dies sei in der Kollwitzstraße jedoch nicht der Fall, urteilte das Gericht. Stattdessen sei die Freifläche auf dem Hof planvoll enstanden und damit erhaltenswert. 

Das Urteil ist ein weiterer Tiefschlag für Michail Nelken (Linken), der als Stadtrat für Stadtentwicklung vor Jahren die nun zurückgezogegene Baugenehmigung mit zu verantworten hatte. Sein Nachfolger, Jens-Holger Kirchner (Grüne), erfuhr erst durch die Nachfrage dieser Zeitung von dem Urteil und wollte noch keine Stellung nehmen. Eigentümer und Kläger waren bislang nicht zu erreichen.

Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Das Pankower Bezirksamt und der Bauherr können dagegen jedoch noch Beschwerde einlegen.

 

 

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