In der Gleimstraße 52 gibt es offiziell einen Sanierungs-Kompromiss zwischen Mietern und Eigentümer. Trotzdem ist die Lage angespannter als zuvor.
Die Verwaltung zweifelt offenbar daran, dass der Vertrag zwischen Mietern der Gleimstraße und dem Eigentümer des Hauses zur Deeskalation in der Gleimstraße 52 führt. Anfang des Jahres kaufte ein Investor das Haus, um es zu sanieren – seitdem gibt es Konflikte zwischen den wenigen verbliebenen Mietern und dem neuen Eigentümer, der die Miete deutlich erhöhen will. Dieser Streit sollte mit einer vor Monaten unterschriebenen Vereinbarung eigentlich beendet werden. Es war eine trügerische Hoffnung, wie aus einer Antwort des zuständigen Stadtrats Jens-Holger Kirchner (Grüne) auf eine kleine Anfrage des Bezirksverordneten Matthias Zarbock (Linke) hervorgeht. In dieser heißt es, dass ein Gesprächstermin mit dem Eigentümer vereinbart wurde. Dabei gehe es auch darum, ob er „sich an die Regelungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages gebunden fühlt“. Und auch das lässt sich aus der Antwort ablesen: Man hat sich das alles wohl ein bisschen anders vorgestellt.
Der Vertrag sah vor, dass Bestandsmieter, die im Haus wohnen bleiben wollen, dies auch können; und künftig einen vergünstigten Mietpreis von unter sechs Euro kalt pro Quadratmeter zahlen. Während der Sanierung sollten ihnen Ausweichwohnungen zur Verfügung gestellt werden. Eine Einigung, bei der der Investor Christian Gérôme nach eigenen Angaben Minus macht. Gegenüber dieser Zeitung erklärte er, dass es ihm das wert sei, wenn er so in Ruhe sanieren kann.
„Bewohnbarkeit wieder herstellen“
Das klang nach einem tragfähigem Kompromiss, doch die Anfrage Zarbocks lässt daran mindestens zweifeln. Er spricht von zerstörten Heizungen, dem Eintreten von Wohnungstüren und dem Schließen von Fenstern bei den in der Gleimstraße 52 üblichen Außentoiletten. Und die Auskunft von Stadtrat Kirchner legt die Vermutung nahe, dass man auch von Amtsseite aus Probleme bei der vertragskonformen Sanierung sieht. So sei der Hauseigentümer über die Mieterberatung „mehrfach“ aufgefordert worden, „die Bewohnbarkeit der vermieteten Wohnungen zu gewährleisten und die Mängel zu beseitigen. Dies wurde von der Eigentümerseite auch mehrfach zugesichert.“ Auch jetzt noch gehe die Wohnungsaufsicht Mieter-Hinweisen nach und fordere, „falls erforderlich“, dazu auf, „die Bewohnbarkeit der Wohnungen wiederherzustellen“.
Große Probleme bereiten den wenigen verbliebenen Mietern, zuletzt war die Rede von 14 Parteien, anscheinend die Arbeiten in Nachbarwohnungen. Dagegen freilich kann wenig getan werden, so Kirchner. Es sei nicht untersagt, „Modernisierungsmaßnahmen außerhalb von bewohnten Wohnungen“ durchzuführen. Auch wenn „unstrittig ist, dass die Mieter davon erheblich betroffen sind“. Sprich: Es ist laut und dreckig.
Kein Mittel gegen Auszugsprämien
Das ist die klassische Grundlage für eine schnelle „Entmietung“: Entnervten Bewohnern wird der Auszug mit einem Geldgeschenk versüßt, die Wohnungen werden frei und können mit neuen Verträgen teurer vermietet werden. Genau das sollte eigentlich mit der abgeschlossenen Vereinbarung vermieden werden. Dass die Schwerter des Bezirksamts diesbezüglich ziemlich stumpf sind, musste Kirchner jetzt einräumen. Auszugsprämien könnten „leider nicht verhindert werden“.
Eigentümer Gérôme erklärte auf Anfrage, dass er die Anwürfe Zarbocks nicht nachvollziehen könne. So sei bei Fassadenarbeiten „ein über 20 Jahre alter Außenwandheizer beschädigt“ worden. Nicht mutwillig, inzwischen sei er auch repariert. Die WC-Fenster seien einen Tag verschlossen gewesen, da ein neues Wärmedämmsystem installiert worden sei.„Eine Rechtswidrigkeit liegt hier nicht vor.“
Gérôme erklärte außerdem, dass er weiterhin mit der Mieterberatung kommuniziere, zuletzt am Mittwoch. „Nachdem unzählige Wünsche der Mieter von der Mieterberatung zusammengetragen wurden und uns in diesem Monat erreicht haben, gilt es nun für uns zu ermitteln, auf welche Wünsche hier Rücksicht genommen werden kann.“
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