Der Senat will sein Geld zurück

von Juliane Schader 18. Mai 2011

Jahrelang hat der Senat die Sanierungsgebiete massiv bezuschusst. Nun will er einen Teil dieser Investitionen zurück – in Form der Ausgleichsbeträge.

Vor ein paar Tagen erreichte uns die Mail eines Lesers aus dem Kollwitzkiez. „Überraschende Zusatzsteuer für Eigentümer im Kollwitzplatzviertel“ stand in der Betreffzeile; es folgte die Information, dass das Land Berlin begonnen habe, etwas von dem Geld zurückzufordern, das es einst in die Sanierung des Gebiets gesteckt habe. „Die Beträge liegen bei einem Wohneigentum von ca. 100 m2 bei unglaublichen 3.000 Euro, die sofort zu entrichten sind“, schrieb der Leser. „Mir war diese Art des ,Geldeintreibens‘ bisher nicht bekannt.“

Als Lokalzeitung mit Servicementalität helfen wir da natürlich gerne. Und haben noch einmal bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nachgefragt, die sich gewöhnlich sehr gut mit Sanierungsgebieten und allem, was damit zusammenhängt, auskennt.

 

Ein Ausgleich für den gesteigerten Bodenwert

 

„Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass zur Finanzierung der Kosten der Sanierungsgebiete im umfassenden Verfahren, die sonst von der Allgemeinheit zu tragen wären, von den Eigentümern Ausgleichsbeträge zu zahlen sind, die den sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen entsprechen“, sagt Petra Rohland, Sprecherin der Senatsverwaltung. Ein komplizierter Satz, der meint: Der Senat hat viel Geld in die Sanierungsgebiete investiert. Straßen wurden ausgebessert, Schulen und Kitas saniert, Spielplätze eingerichtet. Zudem gab es steuerliche Vorteile für die Eigentümer, die ihre Häuser sanieren wollten. Nun, da wie im Kollwitzkiez die Sanierung abgeschlossen und der Status als Sanierungsgebiet aufgehoben wurde, soll ein wenig Geld im Ausgleich für diese Investitionen in die Senatskassen zurück fließen.

Zur Kasse gebeten werden dafür diejenigen, deren Grundstücke und Immobilien durch die Aufwertung der Umgebung an Wert gewonnen haben. „Auf der Grundlage des § 154 Baugesetzbuch haben Grundstückseigentümer sowie Wohnungs- und Teileigentümer in einem Sanierungsgebiet im umfassenden Verfahren Ausgleichsbeträge in Geld zu zahlen“, erklärt Rohland. Zahlen müsse derjenige, der zum Zeitpunkt der Aufhebung eines Sanierungsgebiets im Grundbuch stände.

 

Eigentümer wissen seit 2007 Bescheid über Ausgleichsbeträge

 

Womit wir zum Überraschungseffekt dieser Forderungen kommen, der bei unserem Leser zugeschlagen hat. Dass ihr Eigentum in einem Sanierungsgebiet stände, darüber seien die Grundstückseigentümer in den fünf Sanierungsgebieten in Prenzlauer Berg zwischen 1993 und 1995 über das Grundbuchamt informiert worden, sagt Rohland. Von 2007 bis 2008 habe dann die Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung (S.T.E.R.N.) als Sanierungsbeauftragte diese angeschrieben und auf die anstehende Zahlung der Ausgleichsbeträge vorbereitet. „Diese Information hat sich bewährt und wird in diesem Jahr erneut für die noch verbliebenen Sanierungsgebiete Helmholtzplatz und Teutoburger Platz durchgeführt.“

Bleibt die Frage, wie die Höhe der Ausgleichsbeträge festgelegt wird? Hier verweist Rohland auf die Paragraphen 152 bis 155 des Baugesetzbuches, die jeder, der gerne komplizierte Gesetzestexte liest, sich hier anschauen kann. Wer es lieber kurz und verständlich hat, muss sich mit dem Hinweis begnügen, dass es ein kompliziertes Verfahren gibt, mit dem man bestimmt, wie stark der Wert eines Grundstückes durch die Sanierung gestiegen ist. Danach richtet sich dann die Höhe der Ausgleichbeträge, die für jeden Eigentümer individuell berechnet werden.

 

Gezahlt werden muss innerhalb eines Monats

 

Leider war von Rohland nicht zu erfahren, in welchen Größenordnungen sich diese Zahlungen abspielen. Hier steht bislang nur die Angabe unseres Lesers von 30 Euro pro Quadratmeter im Kollwitzkiez. Andere Zahlen werden gerne in den Kommentaren entgegen genommen.

Soweit, so gut. Doch wie dringend ist es denn mit dem Bezahlen, wenn der Bescheid einmal ins Haus geflattert ist? Sobald ein Sanierungsgebiet aufgehoben worden sei, blieben drei Jahre, um die Ausgleichsbeträge festzusetzen, sagt die Senatssprecherin. Aufgrund des komplizierten Verfahrens sei ein Großteil der Bescheide jedoch erst im vergangenen Jahr vom Bezirk verschickt worden. Den Betroffenen bliebe deutlich weniger Zeit, ihre Rechnung zu begleichen: „Der Ausgleichsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.“

Wer Eigentum in einem Sanierungsgebiet hat, sollte also schon mal den Sparstrumpf zum Plündern bereit legen. Wann genau sich etwa die Eigentümer in den erst im April aus der Sanierung entlassenen Gebieten Bötzow- und Winsstraße auf Post einstellen können, da wollte Rohland sich nicht festlegen. „Die Bescheide zur Festsetzung des Ausgleichbetrages werden ab Mitte 2011 bis Ende 2014 versandt.“

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