BVV pokert um Ansprüche auf Schadenersatz in der Belforter Straße

von Juliane Schader 12. Mai 2011

Die BVV Pankow hat die Wohnanlage in der Belforter Straße für erhaltenswert erklärt. Investor Bahr seht darin nur eine Erhöhung seiner Ansprüche auf Schadenersatz.

Die Wohnanlage in der Belforter Straße ist städtebaulich bedeutend und muss daher in ihrer jetzigen Form erhalten werden – zumindest, wenn es nach den Pankower Bezirksverordneten geht. Am gestrigen Mittwoch verabschiedeten sie eine sogenannte Erhaltungsverordnung für die Wohnblöcke, was große bauliche Veränderungen daran unmöglich macht. Falls die Senatsverwaltung diese Entscheidung bestätigt, sind die Pläne des Investors Rainer Bahr, der die drei Häuser mit einer Blockrandbebauung verbinden wollte, damit erstmal vom Tisch. Entschieden ist der Streit um das Grundstück jedoch noch lange nicht.

„Das Erlassen der Erhaltungsverordnung ist für uns eher ein Nebenschauplatz; das haben wir so erwartet“, sagt Bahr. Entscheidend sei vielmehr ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom April, welches die Rückstellung der Bauvoranfrage, zunächst nur vorläufig, als rechtswidrig zurückgewiesen habe. Ein endgültiges Urteil dazu erwarte er im Herbst. „Falls wir Recht bekommen, hätte uns der Bezirk schon im August vergangenen Jahres Baurecht für das Grundstück erteilen müssen“, meint Bahr. Daraus würden sich bereits Schadenersatzansprüche ergeben. „Wenn wir dank der Erhaltungsverordnung letztendlich gar nicht bauen dürfen, potenziert sich das für den Bezirk zu Zahlungen in einem hohen Millionen-Bereich.“

 

BVV ist sich des finanziellen Risikos bewusst

 

Ein Risiko, das auch den Bezirksverordneten bewusst war, als sie die Verordnung verabschiedeten. So hatten sowohl die CDU- als auch die FDP-Fraktion vor der Entscheidung dafür plädiert, das Rechtsamt des Bezirksamtes noch einmal den Fall begutachten und die Höhe der möglichen Schadenersatzforderungen kalkulieren zu lassen. Die Mehrheit hielt diesen Schritt jedoch für überflüssig.

„Wir haben sorgfältig gearbeitet, sodass wir uns keine Sorgen machen müssen“, meint etwa Klaus Mindrup von der SPD. Zudem kenne das Rechtsamt die Erhaltungsverordnung bereits, da es jede Beschlussfassung der BVV im Vorfeld vorgelegt bekomme. „Wir stehen dazu, dass die Wohnanlage baulich schutzbedürftig ist. Falls das Konsequenzen haben sollte, werden wir sie tragen.“

 

Erhaltungsverordnung als Mittel gegen die bauliche Verdichtung

 

Eine lockere Formulierung mit großen Folgen, falls der Bezirk Pankow, finanziell seit Jahren völlig am Limit, tatsächlich Bahr den entstandenen Schaden ausgleichen muss. Zumal in der gestrigen Diskussion offen ausgesprochen wurde, dass die Erhaltungssatzung nur Mittel zum Zweck ist, um der zunehmenden baulichen Verdichtung in Prenzlauer Berg entgegen zu wirken.

Investor Bahr ließ im Gespräch mit den Prenzlauer Berg Nachrichten keinen Zweifel daran, dass er alle rechtlichen Mittel ausschöpfen wird, um sein Anliegen durchzubringen. „Rein rechtlich bin ich schon dazu verpflichtet, damit der Schadenersatzanspruch nicht verloren geht“, meint er. Und verweist darauf, dass er sowohl die Bezirksverordneten als auch den zuständigen Stadtrat Michail Nelken (Die Linke) mehrfach auf die finanziellen Risiken für den Bezirk hingewiesen habe. „Bis der Fall letztendlich gerichtlich entschieden ist, wird es aber wohl noch zwei, drei Jahre dauern“, sagt er. „Letztendlich verdiene ich dann das Gleiche, nur durch das Bezirksamt. Ich würde lieber mein Geld mit Bauen machen.“

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