Der Aktionstag am Samstag gegen den Umbau der Kastanienallee kann kommen: Das Berliner Verwaltungsgericht genehmigte heute die Veranstaltung und widersprach damit einer Entscheidung des Staatsschutzes.
Sie machen es halt gerne spannend bis zur letzten Minute, diese Aktivisten von „Stoppt K21“. Nachdem das mittlerweile gestartete Bürgerbegehren bereits einige Ehrenrunden durch die Verwaltung drehen musste, bis es endlich auf den Weg bzw. die Straße kam, hat auch der für Samstag geplante Aktionstag einen Umweg über das Verwaltungsgericht gebraucht, bis er endgültig genehmigt war: Am heutigen Mittwoch hat dieses einem Eilantrag der Initiative stattgegeben und damit der Entscheidung des Staatsschutzes widersprochen, der die Veranstaltung als Konzert und nicht als politische Kundgebung angesehen und aus diesem Grund abgelehnt hatte.
„Dem Anmelder geht es offensichtlich nicht um überwiegende Kulturdarbietungen, sondern um einen öffentlich wirksamen, berlinweit wahrnehmbaren Protest mit größtmöglicher Resonanz gegen den Umbau der Straße“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Sofern sich durch die Versammlung Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergeben sollten, könne der Polizeipräsident in Berlin etwa erforderliche Auflagen nach dem Versammlungsgesetz erlassen.
„Wir haben darauf vertraut, dass das Gericht erkennt, dass man Politik auch in Liedform vermitteln kann“, sagt Matthias Aberle von der Initiative. Die Vorbereitungen für den Aktionstag liefen nun auch Hochtouren. „Natürlich gibt es mit dem Oberverwaltungsgericht noch eine höhere Instanz, die nun wiederum der Staatsschutz noch anrufen könnte. Aber bis Samstag wird da nichts mehr zu machen sein.“
Ab 14 Uhr werden demnach am Samstag auf einer großen Bühne, die in Höhe des Praters quer über die Kastanienallee reichen soll, Künstler wie Peaches, Mira oder Bella Berlin auftreten. „Die BVG hat damit natürlich jetzt ein Problem“, meint Aberle. Mit einem kleinen Umweg über die Eberswalder Straße dürfte der Tramverkehr jedoch aufrecht zu erhalten sein, glaubt er.